Frage 13039 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, wenn diese mehrfach verpackt sind?

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Richtige Antworten zu Frage 13039

  • A: Jede der Verpackungen muss bei einer Mehrfachverpackung gekennzeichnet sein.
  • C: Bei Mehrfachverpackungen ist für die Außenverpackung (Versandverpackung) die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften ausreichend.
  • D: Eine durchsichtige Verpackung braucht nicht gekennzeichnet zu sein, wenn sich unter ihr eine Verpackung mit von außen lesbarer Kennzeichnung befindet.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 33

Erklärung

Jede Verpackung einer Mehrfachverpackung muss gekennzeichnet sein. Für die Außenverpackung genügt die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften. Eine durchsichtige Verpackung muss nichts tragen, wenn man die Kennzeichnung der inneren von außen lesen kann.

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