Frage 14008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Tätigkeiten dürfen in Heimarbeit ausgeübt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 14008

  • D: Tätigkeiten mit geringer Gefährdung

Fundstelle: GefStoffV 16 (3)

Erklärung

In Heimarbeit sind nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung erlaubt. Verboten sind Tätigkeiten mit akut toxischen Stoffen der Kategorie 1 oder 2 sowie mit keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B. Merk dir: je gefährlicher, desto weniger Heimarbeit.

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