Frage 14006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) enthält zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, die dieser Verordnung unterliegen. Welche Kennzeichnung entspricht den Vorschriften der ChemVOCFarbV vollständig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 14006
- B: EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt dieses Produktes (Kat. 1/i): 500 g/l (2010) Dieses Produkt enthält max. 500 g/l VOC
Fundstelle: ChemVOCFarbV § 4 i.V.m. Anh. II
Erklärung
Vollständig ist nur das Etikett mit beiden Teilen: dem EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt mit Kategorie und Jahreszahl, zum Beispiel Kat. 1/i und 2010, sowie dem Satz, dass das Produkt höchstens diesen VOC-Gehalt enthält. Eine der beiden Angaben allein reicht nicht.
Weitere Fragen: Verwandte Rechtsnormen
- 14007Welche Aussage über die Gesetzgebung in Deutschland ist richtig?
- 14008Welche Tätigkeiten dürfen in Heimarbeit ausgeübt werden?
- 14009Welche Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wenn ein Hersteller oder Einführer bestimmte Gemische oder ein Biozidprodukt in Verkehr bringt und diese Angaben nach § 16e des Chemikaliengesetzes abzugeben hat?
- 14010Die Gewerbeordnung regelt auch das Reisegewerbe. Nach § 56 dürfen im Reisegewerbe
- 14011Die Verordnung (EG) Nr. 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gilt für die Herstellung und Verwendung folgender Stoffe:
- 14012An eine Verpackung, die ein Gemisch enthält, das u.a. als akut toxisch (Kategorien 1 bis 3) oder hautätzend (Kategorien 1) eingestuft ist, und die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden soll, werden nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestimmte Anforderungen gestellt. Die Verpackung muss