Frage 14011 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Verordnung (EG) Nr. 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gilt für die Herstellung und Verwendung folgender Stoffe:

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Richtige Antworten zu Frage 14011

  • B: Chlorhexafluorpropan
  • C: Bromdifluorpropan
  • D: Pentachlorfluorethan

Fundstelle: VO (EG) Nr. 2024/590

Erklärung

Die Ozonschicht-Verordnung betrifft Herstellung und Verwendung von Stoffen wie Chlorhexafluorpropan, Bromdifluorpropan und Pentachlorfluorethan. Das sind halogenierte Kohlenwasserstoffe. Cyclohexan enthält keine Halogene und gehört nicht dazu.

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