Frage 17021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein gemeldetes Biozidprodukt wird im Versandhandel angeboten. Es fehlt die Angabe der Registriernummer im Onlineangebot. Der Shopbetreiber

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Richtige Antworten zu Frage 17021

  • B: begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • C: begeht eine Straftat, wenn die Handlung vorsätzlich begangen wurde und das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden.
  • D: verstößt gegen § 3 Absatz 2 der ChemBiozidDV (Angabe der Registriernummer).

Fundstelle: ChemBiozidDV § 17 Absatz 1, 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2

Erklärung

Fehlt im Onlineangebot für ein gemeldetes Biozidprodukt die Registriernummer, verstößt der Shopbetreiber gegen § 3 Absatz 2 der ChemBiozidDV und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat wird es, wenn vorsätzlich gehandelt und dabei Leben, Gesundheit oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden.

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