Frage 17025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ein Verkäufer besitzt die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und gibt ein zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassenes Insektizid an eine Privatperson ab. Ist der Verkauf rechtmäßig im Sinne der ChemBiozidDV?
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Richtige Antwort zu Frage 17025
- B: Ja, es gibt keine Einwände.
Fundstelle: ChemBiozidD § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 1
Erklärung
Ja, der Verkauf ist rechtmäßig. Das Insektizid ist zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen, und der Verkäufer hat zusätzlich die umfassende Sachkunde nach § 11. Es gibt keine Einwände, weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.
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