Frage 25014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie müssen akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 gelagert werden?

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Richtige Antworten zu Frage 25014

  • A: Sie müssen so gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
  • B: Sie dürfen wie alle Gefahrstoffe nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
  • C: Sie dürfen nicht mit Medikamenten zusammengelagert werden.
  • D: Gefahrstoffe der Gefahrenklasse „Akute Toxizität“, der Kategorien 1 bis 3 sind unter Verschluss aufzubewahren oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (5); GefStoffV § 8 (7)

Erklärung

Akut toxische Stoffe gefährden weder Mensch noch Umwelt, stehen nicht in Behältern, die man mit Lebensmitteln verwechseln kann, und nicht bei Medikamenten. Sie sind unter Verschluss oder nur für fachkundige und zuverlässige Personen erreichbar.

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