Frage 25013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie sind akut toxische Stoffe und Gemische der Kategorien 1 bis 3 in Kleinbetrieben und Verkaufsstellen mit weniger als 5 Beschäftigten zu lagern?

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Richtige Antworten zu Frage 25013

  • A: Sie sind unter Verschluss zu halten oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.
  • B: Sie sind so zu lagern, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch verhindert wird.
  • D: Sie sind so zu lagern, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (7); GefStoffV § 8 (5)

Erklärung

Auch in Kleinbetrieben und Verkaufsstellen mit weniger als 5 Beschäftigten gilt: Akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 unter Verschluss oder nur für fachkundige und zuverlässige Personen zugänglich, gegen Missbrauch gesichert und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt. Lebensmittelbehälter sind tabu.

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