Frage 25015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie sind Restmengen und Abfälle von krebserzeugenden Gefahrstoffen (Gefahrenhinweis H350 oder H350i) oder die krebserzeugenden Gefahrstoffe enthalten zu sammeln, zu lagern oder zu entsorgen?

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Richtige Antwort zu Frage 25015

  • C: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nicht mehr benötigte Gefahrstoffe und leere Behälter mit Resten sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und richtig gelagert oder entsorgt werden.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (6)

Erklärung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nicht mehr benötigte Gefahrstoffe und leere Behälter mit Resten sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und richtig gelagert oder entsorgt werden. Die Mülltonne ist keine Lösung, und die Verordnung gilt auch für solche Abfälle.

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