Frage 25017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Bestimmte Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Dies gilt unter anderem für
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Richtige Antwort zu Frage 25017
- A: akut toxische Gefahrstoffe der Kategorien 1 bis 3.
Fundstelle: GefStoffV § 8 (7)
Erklärung
Nur fachkundige und zuverlässige Personen dürfen Zugang zu akut toxischen Gefahrstoffen der Kategorien 1 bis 3 haben. Für akut gewässergefährdende Stoffe, entzündbare Flüssigkeiten und Hautallergene gilt diese Regel nicht.
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