Frage 25031 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Der Sicherheitshinweis P243 empfiehlt: „Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen zu treffen". Wie können Sie diesem Ratschlag nachkommen?

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Richtige Antworten zu Frage 25031

  • A: Isolierende Teile, z. B. Kunststofftrichter, dürfen nicht eingesetzt werden.
  • B: Alle Einrichtungen und Gegenstände aus leitfähigen Materialien sind zu erden und solche aus ableitfähigen Materialien sind mit Erdkontakt zu versehen.
  • C: Ableitfähiges Schuhwerk ist auf ableitfähigen Fußböden zu tragen.

Fundstelle: TRGS 727

Erklärung

Gegen elektrostatische Aufladung erdest du leitfähige Einrichtungen und Gegenstände und gibst ableitfähigen Materialien Erdkontakt. Isolierende Teile wie Kunststofftrichter setzt du nicht ein. Ableitfähiges Schuhwerk gehört auf ableitfähige Fußböden. Das Radio auszuschalten bringt nichts.

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