Frage 26002 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Kreuzen Sie den Gefahrstoff an, für den Verbote bzw. Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] für das Inverkehrbringen existieren.
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Richtige Antworten zu Frage 26002
- A: Benzol
- C: Toluol
- D: Cadmium
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 48; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 23
Erklärung
Für Benzol, Toluol und Cadmium gibt es Verbote oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung. Ammoniak ist dort nicht dabei. Drei der vier Stoffe sind also geregelt.
Weitere Fragen: REACH-Verordnung
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