Frage 26006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche Gefahrstoffe existieren nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verwendungsbeschränkungen?
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Richtige Antworten zu Frage 26006
- A: Benzol in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-%
- B: Bleisulfate, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind
- C: Quecksilberverbindungen als Holzschutzmittel
- D: Arsenverbindungen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 17; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19
Erklärung
Beschränkt sind Benzol in Gemischen ab 0,1 Gew.-%, Bleisulfate in Farben, Quecksilberverbindungen als Holzschutzmittel und Arsenverbindungen. Anhang XVII der REACH-Verordnung deckt alle vier ab.
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