Frage 26008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Zu welchem Zweck dürfen Arsenverbindungen weder als Stoff noch in Gemischen nicht in Verkehr gebracht werden?
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Richtige Antworten zu Frage 26008
- A: als Holzschutzmittel
- C: als Wasseraufbereitungsmittel
- D: zur Verhinderung des Bewuchses von Bootskörpern
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19
Erklärung
Arsenverbindungen dürfen nicht als Holzschutzmittel, als Wasseraufbereitungsmittel und gegen Bewuchs an Bootskörpern in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen gibt es für Kupfer-Chromarsenate zum industriellen Behandeln etwa von Eisenbahnschwellen.
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