Frage 26008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Zu welchem Zweck dürfen Arsenverbindungen weder als Stoff noch in Gemischen nicht in Verkehr gebracht werden?

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Richtige Antworten zu Frage 26008

  • A: als Holzschutzmittel
  • C: als Wasseraufbereitungsmittel
  • D: zur Verhinderung des Bewuchses von Bootskörpern

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19

Erklärung

Arsenverbindungen dürfen nicht als Holzschutzmittel, als Wasseraufbereitungsmittel und gegen Bewuchs an Bootskörpern in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen gibt es für Kupfer-Chromarsenate zum industriellen Behandeln etwa von Eisenbahnschwellen.

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