Frage 26004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen an private Endverbraucher?
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Richtige Antworten zu Frage 26004
- A: krebserzeugende Stoffe
- D: Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 28; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 59
Erklärung
Krebserzeugende Stoffe und Farbabbeizer mit mindestens 0,1 Gew.-% Dichlormethan dürfen nach Anhang XVII nicht an private Endverbraucher abgegeben werden. Bei den anderen beiden genannten Fällen besteht dieses Verbot laut Aufgabe nicht.
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