Frage 26004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen an private Endverbraucher?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 26004

  • A: krebserzeugende Stoffe
  • D: Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 28; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 59

Erklärung

Krebserzeugende Stoffe und Farbabbeizer mit mindestens 0,1 Gew.-% Dichlormethan dürfen nach Anhang XVII nicht an private Endverbraucher abgegeben werden. Bei den anderen beiden genannten Fällen besteht dieses Verbot laut Aufgabe nicht.

Weiter zu Frage ›