Frage 26007 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Gemische bzw. Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26007
- A: Bleichromat
- B: Azofarbstoffe
- C: Benzol
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anl. 2 zu Nr. 28; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 43 i. V. m. Anl. 8 zu Nr. 43; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5
Erklärung
Bleichromat, Azofarbstoffe und Benzol unterliegen Verboten für das Inverkehrbringen. Nicht alle Zinnverbindungen sind pauschal verboten, es kommt auf den konkreten Stoff und die Verwendung an.
Weitere Fragen: REACH-Verordnung
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