Frage 26005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26005
- A: erbgutverändernde Stoffe
- C: Quecksilberverbindungen
- D: Arsenverbindungen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 29; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19
Erklärung
Nach Anhang XVII der REACH-Verordnung gibt es Verbote für erbgutverändernde Stoffe, Quecksilberverbindungen und Arsenverbindungen. Radioaktive Stoffe sind dort nicht gemeint, sie fallen unter andere Regelwerke.
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