Frage 26010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Stoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26010
- A: Asbest
- C: Benzol
- D: Teeröle
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 6; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anl. 2 zu Nr. 28
Erklärung
Asbest, Benzol und Teeröle unterliegen Verboten für das Inverkehrbringen. Pauschal alle akut toxischen Stoffe zu verbieten geht nicht, sie werden über andere Regeln wie Einstufung und Lagerung gesteuert.
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