Frage 26023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Gemische bzw. Stoffgruppen bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote bzw. Beschränkungen für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26023
- A: Blei und seine Verbindungen
- B: Dichlormethan
- C: Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nrn. 63; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nrn. 59; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nrn. 56
Erklärung
Blei und seine Verbindungen, Dichlormethan und MDI sind nach Anhang XVII der REACH-Verordnung verboten oder beschränkt. Chrommetall gehört nicht dazu. Bei Chrom kommt es auf die Verbindung an, etwa Chrom(VI).
Weitere Fragen: REACH-Verordnung
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