Frage 26025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Nach welcher Verordnung ist das Inverkehrbringen von bestimmten Gefahrstoffen verboten?

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Richtige Antwort zu Frage 26025

  • B: Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII

Erklärung

Das Inverkehrbringen bestimmter Gefahrstoffe verbietet Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrgutverordnung regeln andere Bereiche.

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