Frage 26025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Nach welcher Verordnung ist das Inverkehrbringen von bestimmten Gefahrstoffen verboten?
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Richtige Antwort zu Frage 26025
- B: Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII
Erklärung
Das Inverkehrbringen bestimmter Gefahrstoffe verbietet Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrgutverordnung regeln andere Bereiche.
Weitere Fragen: REACH-Verordnung
- 26001Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe / Stoffgruppen enthält die REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Beschränkungen für das Inverkehrbringen?
- 26002Kreuzen Sie den Gefahrstoff an, für den Verbote bzw. Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] für das Inverkehrbringen existieren.
- 26003Welches Produkt darf nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] in Verkehr gebracht werden?
- 26004Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen an private Endverbraucher?
- 26005Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen?
- 26006Für welche Gefahrstoffe existieren nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verwendungsbeschränkungen?