Frage 27016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an die Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische?
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Richtige Antworten zu Frage 27016
- B: Die Verpackung darf nicht zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen.
- C: Der Werkstoff der Verpackung darf nicht mit dem Stoff bzw. dem Gemisch reagieren.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 35 (2) i.V.m. GefStoffV § 8 (5); VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 35 (1) b)
Erklärung
Die Verpackung darf nicht zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen, und ihr Werkstoff darf nicht mit dem Inhalt reagieren. Eine feste Form oder eine bestimmte Farbe sind nicht vorgeschrieben.
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