Frage 27015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Darf für einen Kunden ein Gefahrstoff in eine mitgebrachte Flasche abgefüllt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 27015
- A: Ja, wenn die Flasche zuvor richtig und vollständig gekennzeichnet wird.
- B: Ja, wenn die Flasche keine sichtbaren Schäden (Sprünge) aufweist.
- C: Nur wenn keine Verwechslung mit einer Getränkeflasche möglich ist.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17 i.V.m. GefStoffV § 4; VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 35 (1) a); VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 35 (2)
Erklärung
Ja, wenn die Flasche richtig und vollständig gekennzeichnet wird, keine sichtbaren Schäden hat und nicht mit einer Getränkeflasche verwechselt werden kann. Ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.
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