Frage 27013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wann dürfen Sie für einen Kunden Bleichlauge in eine Lebensmittelflasche (z. B. Sprudelflasche) abfüllen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 27013
- A: Gar nicht.
Fundstelle: GefStoffV § 8 (5)
Erklärung
Gar nicht. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnisse gefüllt werden, bei denen man den Inhalt mit Lebensmitteln verwechseln kann. Auch eine vollständige Kennzeichnung, intakte Flasche oder ein sachkundiger Kunde ändern daran nichts.
Weitere Fragen: CLP-Verordnung
- 27014Wie müssen gefährliche Stoffe und Gemische verpackt sein?
- 27015Darf für einen Kunden ein Gefahrstoff in eine mitgebrachte Flasche abgefüllt werden?
- 27016Welche Anforderung stellt die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] an die Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische?
- 27017Dürfen Gefahrstoffe in anderen als den Originalbehältnissen aufbewahrt und abgegeben werden?
- 27018Gibt es für die Größe der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme gefährlicher Stoffe konkrete Vorschriften?
- 27019Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ist richtig?