Frage 28024 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche zusätzliche Brandschutzmaßnahme ist für das Lagern von akut toxischen Flüssigkeiten und Feststoffen nach der TRGS 510 erforderlich:

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Richtige Antworten zu Frage 28024

  • A: Bei Lagerung in Gebäuden sind die Lagerabschnitte gegenüber anderen Lagerabschnitten, anderen Räumen oder Gebäuden durch feuerbeständige Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen (Feuerwiderstandsdauer mindestens 90 min) abzutrennen.
  • B: Lager in Gebäuden mit einer Lagermenge von mehr als 20 t pro Lagerabschnitt sind mit automatischen Brandmeldeanlagen auszurüsten.

Fundstelle: TRGS 510 Nr. 8.2 Abs. (1); TRGS 510 Nr. 8.2 Abs. (3)

Erklärung

Bei akut toxischen Stoffen in Gebäuden trennst du Lagerabschnitte durch feuerbeständige Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen ab, mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand. Über 20 t pro Abschnitt braucht es automatische Brandmeldeanlagen. Sprinkler sind nicht vorgeschrieben.

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