Frage 37004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Vorschrift gilt für die Durchführung einer Begasung?
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Richtige Antworten zu Frage 37004
- A: Wer Begasungen durchführt, bedarf einer Erlaubnis.
- B: Begasungen auf Schiffen sind nur dann zulässig, wenn das Begasungsmittel für diese Verwendung zugelassen ist.
Fundstelle: GefStoffV § 15d Abs. 1; GefStoffV § 15g Abs. 1 Nr. 1
Erklärung
Wer Begasungen durchführt, braucht eine Erlaubnis. Auf Schiffen ist eine Begasung nur zulässig, wenn das Begasungsmittel für diese Verwendung zugelassen ist. Die Aussagen, es brauche keine Erlaubnis oder keinen Befähigungsschein, sind falsch.
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