Frage 37003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welches Tier darf nach der Bundesartenschutzverordnung nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bekämpft werden?

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Richtige Antworten zu Frage 37003

  • B: Feldhamster
  • D: Maulwürfe

Fundstelle: BArtSchV Anlage 1 (zu § 1)

Erklärung

Feldhamster und Maulwürfe sind nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bekämpft werden. Bei Ratten und Wühlmäusen brauchst du diese Genehmigung dagegen nicht.

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