Frage 37003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welches Tier darf nach der Bundesartenschutzverordnung nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bekämpft werden?
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Richtige Antworten zu Frage 37003
- B: Feldhamster
- D: Maulwürfe
Fundstelle: BArtSchV Anlage 1 (zu § 1)
Erklärung
Feldhamster und Maulwürfe sind nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bekämpft werden. Bei Ratten und Wühlmäusen brauchst du diese Genehmigung dagegen nicht.
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