Frage 37015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Rechtsvorschrift gilt für die Kennzeichnung von Holzschutzmitteln?

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Richtige Antwort zu Frage 37015

  • C: die Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012]

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69

Erklärung

Die Kennzeichnung von Holzschutzmitteln richtet sich nach der Biozid-Verordnung, denn Holzschutzmittel sind Biozidprodukte. Gewerbeordnung, Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und Chemikalien-Verbotsverordnung sind dafür nicht die richtige Rechtsgrundlage.

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