Frage 37016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe schreibt das Biozidprodukte-Recht für die Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln vor?
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Richtige Antworten zu Frage 37016
- A: Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung
- B: Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen
- C: Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidprodukts und seiner Verpackung
Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 k); VO (EU) Nr. 528/2012 Art.69 Abs. 2 j)
Erklärung
Auf das Etikett gehören Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung, das Verfallsdatum unter normalen Lagerbedingungen und Anweisungen zur sicheren Entsorgung von Produkt und Verpackung. Werbewörter wie tierfreundlich sind nicht vorgeschrieben, sondern sogar unzulässig.
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