Frage 11018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bei der Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] wirken nach Maßgabe des Chemikaliengesetzes verschiedene Bundesoberbehörden mit. Welche Behörde ist als Bundesstelle für Chemikalien nach dem Chemikaliengesetz benannt?

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Richtige Antwort zu Frage 11018

  • B: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Fundstelle: ChemG § 4 (1) Nr. 1

Erklärung

Als Bundesstelle für Chemikalien ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin benannt, kurz BAuA. Das Umweltbundesamt wirkt zwar auch mit, ist aber nicht diese Bundesstelle. Gewerbeaufsicht und Bezirksregierung sind Landesbehörden.

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