Frage 11019 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was versteht man unter „Inverkehrbringen“ nach dem Chemikaliengesetz?
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Richtige Antworten zu Frage 11019
- B: die Abgabe eines Stoffes an ein anderes Unternehmen
- C: die Einfuhr eines Stoffes in die Bundesrepublik Deutschland
- D: die Bereitstellung eines Gemisches zur Abholung durch einen Kunden
Fundstelle: ChemG § 3 Nr. 9
Erklärung
Inverkehrbringen ist die Abgabe an ein anderes Unternehmen, die Einfuhr nach Deutschland und die Bereitstellung zur Abholung durch einen Kunden. Das Abfüllen und Aufbewahren einer Lösung im eigenen Betrieb gehört nicht dazu.
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