Frage 12014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z. B.:

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 12014

  • D: Geprüfte Schädlingsbekämpfer, Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen

Fundstelle: ChemVerbotsV § 11 (3) Nr. 5

Erklärung

Geprüfte Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen haben die Sachkunde ohne zusätzliche Prüfung vor der Behörde. Für Ärzte, Chemiker oder chemisch-technische Assistenten gilt das nicht automatisch.

Weiter zu Frage ›