Frage 12014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z. B.:
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Richtige Antwort zu Frage 12014
- D: Geprüfte Schädlingsbekämpfer, Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen
Fundstelle: ChemVerbotsV § 11 (3) Nr. 5
Erklärung
Geprüfte Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen haben die Sachkunde ohne zusätzliche Prüfung vor der Behörde. Für Ärzte, Chemiker oder chemisch-technische Assistenten gilt das nicht automatisch.
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