Frage 12016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung hat nachgewiesen, wer

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Richtige Antwort zu Frage 12016

  • C: die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer(in)" bestanden hat.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 11 (3) Nr. 5

Erklärung

Die Sachkunde hat nachgewiesen, wer die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer bestanden hat. Eine Begasungserlaubnis, Asbest-Sachkunde oder die Pflanzenschutz-Sachkunde ersetzen sie nicht.

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