Frage 12018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer darf akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorie 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen, wenn der Betrieb die Erlaubnis zur Abgabe besitzt?

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Richtige Antworten zu Frage 12018

  • C: eine Apothekenassistentin
  • D: eine Person mit Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 i.V.m. § 8 (1) und § 11 (3) Nr. 3; ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (1) i.V.m. Anl. 2

Erklärung

Wenn der Betrieb die Erlaubnis hat, darf verkaufen, wer die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV hat, zum Beispiel eine Apothekenassistentin. Wer minderjährig ist oder nur die Pflanzenschutz-Sachkunde hat, darf es nicht.

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