Frage 12023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Eine Einzelhandelskette will in jeder ihrer 20 Betriebsstätten akut toxische Stoffe und Gemische (Gefahrenkategorien 1, 2 und 3) an private Endverbraucher verkaufen. Wie viele Mitarbeiter müssen die Sachkunde nachweisen können?
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Richtige Antwort zu Frage 12023
- B: je Betriebsstätte mindestens ein Mitarbeiter
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (3)
Erklärung
Bei 20 Betriebsstätten muss in jeder mindestens ein Mitarbeiter die Sachkunde nachweisen können. Es reicht weder ein einzelner Mitarbeiter noch der Geschäftsführer allein, und auch bei geschlossenen Verpackungen gibt es keine Ausnahme.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
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- 12029Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, in denen Stoffe und Gemische, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet sind und an private Endverbraucher abgegeben werden, eine Person mit Sachkunde aus?