Frage 12034 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Nennen Sie die Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung:
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Richtige Antworten zu Frage 12034
- A: Zuverlässigkeit der sachkundigen Person
- C: Mindestalter der sachkundigen Person von 18 Jahren
- D: Beschäftigen von ausreichenden Personen mit Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (2) Nr. 2; ChemVerbotsV § 6 (2) Nr. 3; ChemVerbotsV § 6 (3)
Erklärung
Für die Erlaubnis nach § 6 muss die sachkundige Person zuverlässig sein und mindestens 18 Jahre alt. Außerdem muss der Betrieb ausreichend Personen mit Sachkunde beschäftigen. Eine Mindestdauer von fünf Jahren in der Branche ist nicht gefordert.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
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