Frage 12033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig?

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Richtige Antworten zu Frage 12033

  • B: die erforderliche Zuverlässigkeit
  • C: die erforderliche Sachkunde gem. § 11 ChemVerbotsV

Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (2)

Erklärung

Für die Erlaubnis zum Inverkehrbringen brauchst du die erforderliche Zuverlässigkeit und die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Ein Mindestalter von 21 Jahren oder ein Hochschulstudium wird nicht verlangt.

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