Frage 12033 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Voraussetzung ist für eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische nach der Chemikalien-Verbotsverordnung notwendig?
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Richtige Antworten zu Frage 12033
- B: die erforderliche Zuverlässigkeit
- C: die erforderliche Sachkunde gem. § 11 ChemVerbotsV
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (2)
Erklärung
Für die Erlaubnis zum Inverkehrbringen brauchst du die erforderliche Zuverlässigkeit und die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Ein Mindestalter von 21 Jahren oder ein Hochschulstudium wird nicht verlangt.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
- 12034Nennen Sie die Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung:
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