Frage 12037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3?
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Richtige Antworten zu Frage 12037
- B: Einzelhändler
- D: Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1)
Erklärung
Eine Erlaubnis brauchen vor allem Einzelhändler und Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben. Großhändler, die nur an Malerbetriebe liefern, und Apotheken brauchen sie in der Regel nicht.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
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