Frage 12037 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer bedarf in der Regel einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3?

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Richtige Antworten zu Frage 12037

  • B: Einzelhändler
  • D: Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben

Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1)

Erklärung

Eine Erlaubnis brauchen vor allem Einzelhändler und Genossenschaften, die auch an private Endverbraucher abgeben. Großhändler, die nur an Malerbetriebe liefern, und Apotheken brauchen sie in der Regel nicht.

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