Frage 12043 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was ist nach der ChemVerbotsV erforderlich, wenn Sie mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H360F (Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) gekennzeichnete Stoffe in Verkehr bringen wollen?
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Richtige Antwort zu Frage 12043
- B: eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, sofern die Abgabe für den privaten Endverbraucher vorgesehen ist
Fundstelle: ChemVerbotsV § 6 (1) Satz 1 und Satz 2 Nr. 2
Erklärung
Für Stoffe mit dem Piktogramm Gesundheitsgefahr, dem Signalwort Gefahr und H360F brauchst du eine behördliche Erlaubnis, wenn die Abgabe an private Endverbraucher vorgesehen ist. Eine bestimmte Ausbildung oder ein Mindestlager sind nicht gefordert.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
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