Frage 12051 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer darf mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnete Stoffe und Gemische erwerben?
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Richtige Antwort zu Frage 12051
- A: Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (3) Nr. 3
Erklärung
Erwerben dürfen Stoffe mit dem Totenkopf-Piktogramm nur Personen ab 18 Jahren. Weder ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Zweck noch Pflanzenbehandlung noch eine Vollmacht der Eltern ändern das.
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