Frage 12056 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie lange muss das Abgabebuch nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 12056

  • C: 5 Jahre

Fundstelle: ChemVerbotsV § 9 (3)

Erklärung

Das Abgabebuch musst du fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren. Ein Jahr, drei Jahre oder zehn Jahre sind falsch. Die Frist läuft erst ab dem letzten Eintrag, nicht ab dem ersten. Bewahre es also entsprechend lange auf.

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