Frage 12059 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen an private Endverbraucher? Er hat

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Richtige Antworten zu Frage 12059

  • B: über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren.
  • C: über die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren zu unterrichten.
  • D: über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 8 (3)

Erklärung

Du musst den Kunden über die Gefahren der Verwendung, über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und über die ordnungsgemäße Entsorgung unterrichten. Ein Sicherheitsdatenblatt musst du an private Endverbraucher nicht aushändigen.

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