Frage 12058 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wie muss der Empfang akut toxischer Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, durch private Abnehmer bestätigt werden?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 12058
- B: durch Unterschrift des Empfängers im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein
Fundstelle: ChemVerbotsV § 9 (2) Nr. 3
Erklärung
Der private Abnehmer bestätigt den Empfang mit seiner Unterschrift im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein. Die Unterschrift des Abgebenden oder auf der Rechnung genügt nicht.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
- 12059Welche Informations- und Kontrollpflichten hat der Abgebende beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen an private Endverbraucher? Er hat
- 12060Stoffe und Gemische, die mit einem der H-Sätze H370, H372, H224, oder H241 gekennzeichnet sind, dürfen im Einzelhandel nur abgegeben werden, wenn
- 12061Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Stoffe oder Gemische, die der Sachkundepflicht nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgibt?
- 12062Wann sind im Einzelhandel Aufzeichnungen über die Abgabe von Gefahrstoffen notwendig?
- 12063Wo ist geregelt, dass Stoffe und Gemische, die der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, nicht durch Selbstbedienung abgegeben werden dürfen?
- 12064Welche Pflichtverletzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften begeht ein Baumarkt, der ein Produkt für jedermann zugänglich anbietet, wobei nur auf dem Beipackzettel über die Gefährlichkeit des Gemisches (Flamme und Totenkopf) informiert wird? Es handelt sich um einen Verstoß gegen die / das