Frage 12058 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie muss der Empfang akut toxischer Stoffe und Gemische, die mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind, durch private Abnehmer bestätigt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 12058

  • B: durch Unterschrift des Empfängers im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein

Fundstelle: ChemVerbotsV § 9 (2) Nr. 3

Erklärung

Der private Abnehmer bestätigt den Empfang mit seiner Unterschrift im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein. Die Unterschrift des Abgebenden oder auf der Rechnung genügt nicht.

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