Frage 12074 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Reicht bei einem Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine Person mit Sachkunde aus, sofern das Unternehmen Stoffe oder Gemische, die giftig bei Verschlucken sind (H301), abgibt?

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Richtige Antwort zu Frage 12074

  • D: Nein, für jede Betriebsstätte muss mindestens eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (1)

Erklärung

Nein. Für jede Betriebsstätte muss mindestens eine Person mit der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit vorhanden sein. Langjährige Erfahrung, wenige Filialen oder beauftragte Personen ersetzen das im Einzelhandel nicht.

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