Frage 12073 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Darf ein Händler, der im § 5 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung genannte Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt, mit dem Verkauf einen Betriebsangehörigen beauftragen?
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Richtige Antwort zu Frage 12073
- C: ja, aber nur, wenn der Beauftragte mindestens jährlich belehrt wurde
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (2)
Erklärung
Ja, aber nur, wenn der Beauftragte mindestens jährlich belehrt wurde. Eigene Sachkunde braucht er für die Abgabe an Wiederverkäufer nicht, und auch bei Stoffen mit Totenkopf-Piktogramm ist die Beauftragung möglich.
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