Frage 12076 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ein Beauftragter gibt Stoffe und Gemische ab, die mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) gekennzeichnet sind. Ist dieser besonders zu belehren?
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Richtige Antwort zu Frage 12076
- D: ja, mindestens einmal jährlich
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (2)
Erklärung
Ein Beauftragter, der Stoffe mit Totenkopf-Piktogramm abgibt, muss mindestens einmal jährlich belehrt werden. Monatlich ist nicht vorgeschrieben, und die Pflicht hängt weder von der Menge noch von seinem Alter ab.
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