Frage 27018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Gibt es für die Größe der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme gefährlicher Stoffe konkrete Vorschriften?

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Richtige Antwort zu Frage 27018

  • C: In Abhängigkeit vom Fassungsvermögen der Verpackung werden Mindestformate nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] vorgeschrieben.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. 1 Tab. 1.3

Erklärung

Es gibt Mindestformate nach der CLP-Verordnung, abhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung. Die Größe ist also nicht frei wählbar, und sie ist auch nicht mit den Transportvorschriften gleichgesetzt.

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