Frage 27018 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Gibt es für die Größe der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme gefährlicher Stoffe konkrete Vorschriften?
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Richtige Antwort zu Frage 27018
- C: In Abhängigkeit vom Fassungsvermögen der Verpackung werden Mindestformate nach CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] vorgeschrieben.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. 1 Tab. 1.3
Erklärung
Es gibt Mindestformate nach der CLP-Verordnung, abhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung. Die Größe ist also nicht frei wählbar, und sie ist auch nicht mit den Transportvorschriften gleichgesetzt.
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