Frage 28020 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Grundsätze gelten gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 28020

  • A: Gestaltung und Einrichtung des Lagers
  • B: Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen
  • C: Rauchen ist im Lager grundsätzlich verboten.
  • D: Speisen und Getränke dürfen im Lager nur konsumiert werden, wenn gemäß einer Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung sicher ausgeschlossen werden kann.

Fundstelle: TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (1) Nr. 1; TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (1) Nr. 6; TRGS 510 Nr. 5.2 Abs. (8); TRGS 510 Nr. 5.2 Abs (7)

Erklärung

Nach der TRGS 510 gehören zu den Grundsätzen: Lager richtig gestalten und einrichten, unbeabsichtigtes Freisetzen vermeiden, grundsätzlich nicht rauchen. Essen und Trinken gibt es nur, wenn eine Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung sicher ausschließt. Alle vier Punkte stimmen.

Weiter zu Frage ›