Frage 28022 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Existieren nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 Mengenschwellen für bestimmte Gefahrstoffklassen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern?
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Richtige Antworten zu Frage 28022
- B: 200 kg für akut toxische Stoffe
- C: 200 kg für oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe
Fundstelle: TRGS 510 Nr. 8.1 Abs. (1) und Tab. 1; TRGS 510 Nr. 9.1 Abs. (1) und Tab. 1
Erklärung
Ja, die TRGS 510 kennt Mengenschwellen. Bei 200 kg akut toxischer Stoffe und bei 200 kg oxidierender Flüssigkeiten und Feststoffe sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nötig. Für Gase unter Druck gilt diese 200 kg Schwelle nicht. Die Antwort nein ist also falsch.
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