Frage 28021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Anforderungen werden nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 an ein Gefahrstoffverzeichnis nach GefStoffV für ein Lager gestellt?
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Richtige Antworten zu Frage 28021
- A: Bezeichnung der Gefahrstoffe
- B: Gefahrstoffmenge
- D: Lagerbereich
Fundstelle: TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (7) i.V.m. GefStoffV § 6 Abs. (12)
Erklärung
Das Verzeichnis nennt die Bezeichnung der Gefahrstoffe, die Gefahrstoffmenge und den Lagerbereich. Die Behälterart wird nach der TRGS 510 nicht verlangt. So weißt du jederzeit, was in welcher Menge wo liegt, auch im Notfall.
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