Frage 12032 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Darf ein neuer Mitarbeiter, der eine abgeschlossene Ausbildung als Tankwart, jedoch keine Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV nachgewiesen hat, im Einzelhandel Methanol-haltige Treibstoffe abgeben, die mit dem Gefahrenhinweis H370 (Schädigt die Organe) gekennzeichnet sind?

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Richtige Antwort zu Frage 12032

  • B: nein

Fundstelle: ChemVerbotsV § 5 (1) i.V.m. § 6 (1) und Anl. 2

Erklärung

Nein. Ohne Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV darf er Methanol-haltige Treibstoffe mit H370 im Einzelhandel nicht abgeben. Weder langjährige Erfahrung noch die Anwesenheit des Chefs oder eine jährliche Belehrung ersetzen die Sachkunde.

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